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Corona Hinweise

Um einer Ausbreitung des Corona-Virus sowie auch weiterer Viruserkrankungen weiterhin so gut wie möglich entgegenzuwirken, sind folgende Hinweise zu beachten:


I. ALLGEMEINES

Kommen Sie nicht, wenn Sie krank sein sollten, einschlägige Symptome oder aktuell eine Covid-19-Infektion aufweisen.

Sollten Sie zu einem Termin ggf. auch als Vertreter/Verfahrensbeteiligter geladen sein, informieren Sie bitte unverzüglich die Verantwortlichen des betreffenden Verfahrens.

In Ihrem eigenen Interesse prüfen Sie vorab, ob Sie Ihr Anliegen nicht auch schriftlich vortragen und so ein persönliches Aufsuchen des Gerichts vermeiden können. In Zweifelsfällen bitten wir Sie um vorherige telefonische Rücksprache zu den Sprechzeiten des Gerichts (Tel.: 05351 5445-0).


II. ZUTRITT ZUM GERICHTSGEBÄUDE UND MASKENPFLICHT

Es gelten keine Zutrittsbeschränkungen.

Eine grundsätzliche Verpflichtung, im Gerichtsgebäude medizinische Masken oder einen sonstigen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht nicht. In einzelnen Verhandlungen kann die/der Vorsitzende jedoch das Tragen von medizinischen Masken – auch von Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 – anordnen. Es wird empfohlen, deshalb eine solche Maske mitzuführen.


III. HYGIENEKONZEPT

Auch wenn die Pandemie in eine Endemie übergegangen ist, besteht weiterhin ein hohes Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder anderen zu infizieren. Deshalb bleibt es wichtig, sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen und die AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, [Atemschutz-]Masken tragen, richtig Lüften) zu beachten.

Den Anweisungen des Justizwachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.


Gerne können Sie sich bei weiteren Rückfragen auch an die Verwaltung des Amtsgerichts Helmstedt unter 05351 5445-0 wenden.


Wir bitten Sie um Verständnis und danken für Ihre Unterstützung und Zusammenarbeit.


Dr. Miersch
Direktor des Amtsgerichts

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
25.05.2023

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