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Örtliche Zuständigkeit

Beim Amtsgericht Helmstedt werden Sie Ihr Anliegen nur dann erfolgreich verfolgen können, wenn die örtliche Zuständigkeit gegeben ist.

Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Helmstedt erstreckt sich grundsätzlich auf das Gebiet des Landkreises Helmstedt.

Eine Detail- und Übersichtskarten hilft Ihnen hier gegebenenfalls weiter.

In Einzelfällen wurde jedoch für einige Rechtsgebiete eine Sonderzuständigkeit bei anderen Gerichten geschaffen.

Ob Ihr Anliegen unter eine solche Sonderzuständigkeit fällt, können Sie auf den weiteren Seiten zu den Rechtsgebieten der einzelnen Abteilungen erfahren, und zwar auf folgenden Links:

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