Gerichtsvollzieher
Beim Amtsgericht Helmstedt sind fünf Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher beschäftigt.
Ihre Vollstreckungsaufträge richten Sie bitte an:
Amtsgericht Helmstedt
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Stobenstr. 5
38350 Helmstedt
Ihre Aufträge werden unverzüglich an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet.
In sehr dringenden Fällen können Sie den zuständigen Gerichtsvollzieher telefonisch unter 05351 5545- 0 erfragen.
Wichtiger Hinweis für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs!
Ab dem 01.01.2018 wird der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz eröffnet. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann dann rechtswirksam auch mit den Gerichtsvollziehern kommuniziert werden.
Eine Übermittlung per einfacher E-Mail ist im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs jedoch weiterhin unzulässig. Das bedeutet, dass sich für die meisten Bürger nichts ändert und auch künftig der Postweg zu nutzen ist.
Die Gerichtsvollzieher sind allein über das in der Anwendung EGVP enthaltene Adressverzeichnis adressierbar. Dieser Weg dürfte in der Regel nur folgendem Kreis offen stehen: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Steuerberaterinnen und Steuerberater, sonstigen Personen, bei denen aufgrund ihres Berufes von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann sowie Behörden, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts.
Den Gerichtsvollziehern ist es zur Entlastung von Druck, Speicherung und Datenhaltung gestattet, eingehende Aufträge an das Gericht zwecks Ausdruck und Speicherung weiterzuleiten. Es ist davon auszugehen, dass hiervon rege Gebrauch gemacht wird. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle ist zwar angewiesen, den Ausdruck zeitnah zu bewerkstelligen und die Aufträge d.zuständigen Gerichtsvollzieher in Papierform zuzuleiten. Es könnten sich dennoch zeitliche Verzögerungen ergeben. Wir empfehlen daher, Vollstreckungsaufträge weiterhin bevorzugt an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts zu übermitteln. Dies ist für den oben genannten Personenkreis auch auf elektronischem Wege über das EGVP möglich.
Die der Gerichtsvollzieherverteilerstelle übersandten Vollstreckungsaufträge werden von den Gerichtsvollziehern täglich abgeholt, registriert und gesichtet.