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Stellung des Amtsgerichts

In der Bundesrepublik Deutschland bestehen fünf selbständige Gerichtsbarkeiten:

  • die Arbeitsgerichtsbarkeit
  • die Sozialgerichtsbarkeit
  • die ordentliche Gerichtsbarkeit
  • die Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • die Finanzgerichtsbarkeit

Während die obersten Gerichtshöfe Gerichte des Bundes sind, sind die übrigen Gerichte, die den Bundesgerichten instanzmäßig zugeordnet sind, Gerichte der Bundesländer.

Die sog. ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst die Zivil- und Strafjustiz sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit.

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