Bildrechte: grafolux & eye-server
Stellung des Amtsgerichts
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen fünf selbständige Gerichtsbarkeiten:
- die Arbeitsgerichtsbarkeit
- die Sozialgerichtsbarkeit
- die ordentliche Gerichtsbarkeit
- die Verwaltungsgerichtsbarkeit
- die Finanzgerichtsbarkeit
Während die obersten Gerichtshöfe Gerichte des Bundes sind, sind die übrigen Gerichte, die den Bundesgerichten instanzmäßig zugeordnet sind, Gerichte der Bundesländer.
Die sog. ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst die Zivil- und Strafjustiz sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit.