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Das Schiedsamt

Schlichten ist besser als Richten

Die einvernehmliche Beilegung eines Streites oder einer Auseinandersetzung erleichtert es den Parteien, auch weiterhin im täglichen Leben miteinander auszukommen. Eine Schlichtung vor dem Schiedsamt trägt daher in vielen Fällen mehr zum Rechtsfrieden zwischen den Parteien bei, als ein "erstrittenes Urteil".

Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet, ist häufig der bessere und auch kostengünstigere Weg, einen Konflikt zu bereinigen. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau arbeiten ehrenamtlich, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre. Es gelingt daher häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen. Und die Gebühren für eine Schiedsverhandlung sind im Verhältnis zu denen für ein gerichtliches Verfahren niedrig und betragen nur weinige Euro.

Das Schlichtungsverfahren in Strafsachen

Bei vielen kleineren Strafsachen muss der "Verletzte" zunächst versuchen, sich mit dem "Beschuldigten" aussergerichtlich zu versöhnen, ehe er Privatklage vor dem Strafgericht erheben kann. Für diesen in der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Sühneversuch ist das Schiedsamt die zuständige Stelle. Solche Schlichtungsverhandlungen finden z.B. statt bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.

Wie die Erfahrung zeigt, werden dabei über die Hälfte der Fälle gütlich – nämlich durch eine rechtsverbindliche Schlichtung – beigelegt, so dass die Gerichte nicht mehr bemüht werden müssen.

Das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche

Das Schiedsamt kann auch – was bisher wenig bekannt ist – freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden. Bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen, etwa aus Verträgen über den Kauf von Sachen oder mit Handwerkern, empfielt sich das ebenso, wie bei vielen Auseinandersetzungen, die sich aus dem Zusammenleben – z.B. als Nachbarn oder Hausgenossen – ergeben können. Auch hier arbeiten die Schiedsfrauen und Schiedsmänner sehr erfolgreich.

Wie erreiche ich das Schiedsamt?

Die Schiedsämter sind bei den Gemeinden eingerichtet. Die Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt und durch die Leitung des Amtsgerichts ernannt. Im Amtsgerichtsbezirk Helmstedt sind folgende Schiedsämter eingerichtet:

Grasleben

Sven Gander

für die Gemeinden Grasleben und Mariental

Am Bärendenkmal 32,

38368 Mariental

Matthias Ernst

für die Gemeinden Querenhorst, Rennau, Rottorf und Ahmstorf

Querenhorster Str. 1,

38368 Rennau, OT Rottorf

Stellvertreter:

Herr Gander und Herr Ernst vertreten sich gegenseitig


Heeseberg

Rainer Exel

Roter Weg 1a, 38384 Gevensleben

Stellvertreter

Gerhard Lorenz Richter

Wallstr. 14, 38381 Jerxheim

Helmstedt (inkl. Büddenstedt)

Detlef Niebuhr

Schweriner Str. 18, 38350 Helmstedt

Stellvertreter

Markus Geschwentner

Gartenstr. 10, 38372 Helmstedt OT Büddenstedt

Königslutter

Kathrin Nagler

Obere Wanne 27, 38154 Königslutter

Stellvertreterin

Birgit Eitze

E-Mail: bica.eitze@t-online.de

Lehre

Elisabeth Hammermüller

Im Klappenfelde 5, 38165 Lehre

Stellvertreterin

Melanie Tietz

Bockshornweg 21, 38165 Lehre

Nord-Elm

Ralf Niemz

An der Burg 4, 38378 Warberg

Stellvertreter

Helmut Hoffmann

Im Bodetal 22, 38373 Süpplingen

Schöningen

Alexander Teichmann

Ehemaliges Zementwerk 15, 38364 Schöningen

Stellvertreter

Heinz Schnabel

Annabergstr. 29, 38364 Schöningen

Velpke

Rainer Gützkow für die Gemeinden Grafhorst und Velpke

Am Sportplatz 14, 38458 Velpke

Carola Jacobs-Schütte für die Gemeinden Bahrdorf, Danndorf und Twülpstedt Birkenweg 8 A, 38458 Velpke

Stellvertreter

Herr Gützkow und Frau Jacobs-Schütte vertreten sich gegenseitig.

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