Das Schiedsamt
Schlichten ist besser als Richten
Die einvernehmliche Beilegung eines Streites oder einer Auseinandersetzung erleichtert es den Parteien, auch weiterhin im täglichen Leben miteinander auszukommen. Eine Schlichtung vor dem Schiedsamt trägt daher in vielen Fällen mehr zum Rechtsfrieden zwischen den Parteien bei, als ein "erstrittenes Urteil".
Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet, ist häufig der bessere und auch kostengünstigere Weg, einen Konflikt zu bereinigen. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau arbeiten ehrenamtlich, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre. Es gelingt daher häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen. Und die Gebühren für eine Schiedsverhandlung sind im Verhältnis zu denen für ein gerichtliches Verfahren niedrig und betragen nur weinige Euro.
Das Schlichtungsverfahren in Strafsachen
Bei vielen kleineren Strafsachen muss der "Verletzte" zunächst versuchen, sich mit dem "Beschuldigten" außergerichtlich zu versöhnen, ehe er Privatklage vor dem Strafgericht erheben kann. Für diesen in der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Sühneversuch ist das Schiedsamt die zuständige Stelle. Solche Schlichtungsverhandlungen finden z.B. statt bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Wie die Erfahrung zeigt, werden dabei über die Hälfte der Fälle gütlich – nämlich durch eine rechtsverbindliche Schlichtung – beigelegt, so dass die Gerichte nicht mehr bemüht werden müssen.
Das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche
Das Schiedsamt kann auch – was bisher wenig bekannt ist – freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden. Bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen, etwa aus Verträgen über den Kauf von Sachen oder mit Handwerkern, empfiehlt sich das ebenso, wie bei vielen Auseinandersetzungen, die sich aus dem Zusammenleben – z.B. als Nachbarn oder Hausgenossen – ergeben können. Auch hier arbeiten die Schiedsfrauen und Schiedsmänner sehr erfolgreich.
Wie erreiche ich das Schiedsamt?
Die Schiedsämter sind bei den Gemeinden eingerichtet. Die Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt und durch die Leitung des Amtsgerichts ernannt.
Im Amtsgerichtsbezirk Helmstedt sind folgende Schiedsämter eingerichtet:
GRASLEBEN
Sven Gander (Grasleben und Mariental)
Telefonnummer:
E-Mail:
Matthias Ernst (Querenhorst, Rennau, Rottorf und Ahmstorf)
Telefonnummer:
E-Mail:
Herr Gander und Herr Ernst vertreten sich gegenseitig.
HEESEBERG
Rainer Exel
Telefon: 05354 5649810
E-Mail: rainer.exel[at]schiedsmann.de
Gerhardt Lorenz Richter (Vertretung)
Telefon:
E-Mail:
HELMSTEDT (inkl. Büddenstedt)
Detlef Niebuhr
Telefon: 0171 6400351
E-Mail: niebuhr-detlef[at]gmx.de
Markus Geschwentner (Vertretung)
Telefon:
E-Mail:
Kathrin Nagler
Telefon: 05353 1578
E-Mail: Kathom2003[at]t-online.de
Birgit Eitze
Telefon:
E-Mail: bica.eitze[at]t-online.de
LEHRE
Judy Rebel
Telefon: 05308 699189
E-Mail: judy.rebel[at]schiedsperson.de
Thomas Eisenhuth
Telefon: 05308 699188
E-Mail: thomas.eisenhuth[at]schiedsperson.de
NORD-ELM
Ralf Nimz
Telefon: 0151 75085096
E-Mail: Nimz-Schiedsamt[at]web.de
Helmut Hoffmann
Telefon: 0170 8995191
E-Mail: Hoffmann-Schiedsamt[at]web.de
SCHÖNINGEN
Alexander Teichmann
Telefon: 01515 0324426
E-Mail: alexander.teichmann[at]schiedsperson.de
Heinz Schnabel (Vertretung)
Telefon: 01573 8980623
E-Mail: h.schnabel[at]gmx.de
VELPKE
Rainer Gützkow (Grafhorst und Velpke)
Telefon: 05364 3158
E-Mail: Schiedsamt2.Velpke[at]online.de
Carola Jakobs-Schütte (Bahrdorf, Danndorf u. Twülpstedt)
Telefon: 05364 4056
E-Mail: ccjacobss[at]icloud.com
Herr Gützkow und Frau Jakobs-Schütte vertreten sich gegenseitig.

