Das Schiedsamt
Schlichten ist besser als Richten
Die einvernehmliche Beilegung eines Streites oder einer Auseinandersetzung erleichtert es den Parteien, auch weiterhin im täglichen Leben miteinander auszukommen. Eine Schlichtung vor dem Schiedsamt trägt daher in vielen Fällen mehr zum Rechtsfrieden zwischen den Parteien bei, als ein "erstrittenes Urteil".
Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet, ist häufig der bessere und auch kostengünstigere Weg, einen Konflikt zu bereinigen. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau arbeiten ehrenamtlich, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre. Es gelingt daher häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen. Und die Gebühren für eine Schiedsverhandlung sind im Verhältnis zu denen für ein gerichtliches Verfahren niedrig und betragen nur weinige Euro.
Das Schlichtungsverfahren in Strafsachen
Bei vielen kleineren Strafsachen muss der "Verletzte" zunächst versuchen, sich mit dem "Beschuldigten" aussergerichtlich zu versöhnen, ehe er Privatklage vor dem Strafgericht erheben kann. Für diesen in der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Sühneversuch ist das Schiedsamt die zuständige Stelle. Solche Schlichtungsverhandlungen finden z.B. statt bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Wie die Erfahrung zeigt, werden dabei über die Hälfte der Fälle gütlich – nämlich durch eine rechtsverbindliche Schlichtung – beigelegt, so dass die Gerichte nicht mehr bemüht werden müssen.
Das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche
Das Schiedsamt kann auch – was bisher wenig bekannt ist – freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden. Bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen, etwa aus Verträgen über den Kauf von Sachen oder mit Handwerkern, empfielt sich das ebenso, wie bei vielen Auseinandersetzungen, die sich aus dem Zusammenleben – z.B. als Nachbarn oder Hausgenossen – ergeben können. Auch hier arbeiten die Schiedsfrauen und Schiedsmänner sehr erfolgreich.
Wie erreiche ich das Schiedsamt?
Die Schiedsämter sind bei den Gemeinden eingerichtet. Die Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt und durch die Leitung des Amtsgerichts ernannt. Im Amtsgerichtsbezirk Helmstedt sind folgende Schiedsämter eingerichtet:
Grasleben |
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Sven Gander für die Gemeinden Grasleben und Mariental |
Am Bärendenkmal 32, 38368 Mariental |
Matthias Ernst für die Gemeinden Querenhorst, Rennau, Rottorf und Ahmstorf |
Querenhorster Str. 1, 38368 Rennau, OT Rottorf |
Stellvertreter: Herr Gander und Herr Ernst vertreten sich gegenseitig |
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Heeseberg |
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Rainer Exel |
Roter Weg 1a, 38384 Gevensleben |
Stellvertreter |
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Gerhard Lorenz Richter |
Wallstr. 14, 38381 Jerxheim |
Helmstedt (inkl. Büddenstedt) |
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Detlef Niebuhr |
Schweriner Str. 18, 38350 Helmstedt |
Stellvertreter |
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Markus Geschwentner |
Gartenstr. 10, 38372 Helmstedt OT Büddenstedt |
Königslutter |
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Kathrin Nagler |
Obere Wanne 27, 38154 Königslutter |
Stellvertreterin |
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Birgit Eitze |
E-Mail: bica.eitze@t-online.de |
Lehre |
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Elisabeth Hammermüller |
Im Klappenfelde 5, 38165 Lehre |
Stellvertreterin |
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Melanie Tietz |
Bockshornweg 21, 38165 Lehre |
Nord-Elm |
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Ralf Niemz |
An der Burg 4, 38378 Warberg |
Stellvertreter |
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Helmut Hoffmann |
Im Bodetal 22, 38373 Süpplingen |
Schöningen |
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Alexander Teichmann |
Ehemaliges Zementwerk 15, 38364 Schöningen |
Stellvertreter |
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Heinz Schnabel |
Annabergstr. 29, 38364 Schöningen |
Velpke |
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Rainer Gützkow für die Gemeinden Grafhorst und Velpke |
Am Sportplatz 14, 38458 Velpke |
Carola Jacobs-Schütte für die Gemeinden Bahrdorf, Danndorf und Twülpstedt | Birkenweg 8 A, 38458 Velpke |
Stellvertreter |
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Herr Gützkow und Frau Jacobs-Schütte vertreten sich gegenseitig. |