Rechtsantragstelle
Aufgabe:
Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Die Rechtsantragstelle darf nur Ihren Antrag protokollieren, Sie aber nicht rechtlich beraten. Die Rechtsberatung ist den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten.
Die Rechtsantragstelle befindet sich in Raum 026 im Erdgeschoss.
Sprechzeiten:
nach vorheriger Vereinbarung
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, werden Sie gebeten, Ihr Anliegen vor Erscheinen im Haus telefonisch vorzutragen. So kann geprüft werden, ob ein persönliches Erscheinen zwingend notwendig ist oder eine schriftliche Antragstellung ausreichend ist. Auskünfte und Terminvereinbarungen können innerhalb der vorgenannten Sprechzeiten telefonisch über die Vermittlung (Tel.: 05351 5445-0) eingeholt werden bzw. erfolgen.
Unterlagen:
Bringen Sie bitte alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für den Prozess von Bedeutung sein können. Besonders wichtig sind gerichtliche Aktenzeichen, frühere Urteile, Gerichtsprotokolle, vorhandene Verträge und Nachweise über Ihr derzeitiges Einkommen (z.B. Verdienstbescheinigung, Bescheide der Agentur für Arbeit).
Beratungshilfe:
Beratungshilfe bedeutet einmal, dass man sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat holen kann. Wenn es nicht ausreicht, nur beraten zu werden, sondern man auch auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist, um seine Rechte gegenüber anderen geltend zu machen, umfasst die Beratungshilfe auch die Vertretung. Der Rechtsanwalt, die Rechtsanwältin oder eine andere Beratungsperson, an den/die man sich wegen der Beratungshilfe wendet, wird dann auch gegenüber Dritten tätig und schreibt zum Beispiel einen Brief, in dem der Sachverhalt und der Rechtsstandpunkt dargestellt sind.
Beratungshilfe bekommt, wer so wenig Geld zur Verfügung hat, dass er Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung erhalten würde, ohne Raten aus seinem Einkommen oder etwas aus seinem Vermögen dazu bezahlen zu müssen.
Anträge auf Gewährung von Beratungshilfe durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erhalten Sie:
- im Info-Point am Haupteingang des Amtsgerichts oder
- können hier herunterladen werden.
Auf der Website service.justiz.de können Sie den Antrag auf Beratungshilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen. Mit einem „Vorab Checkˮ können Sie vor der Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.
www.service.justiz.de/beratungshilfe
Bitte beachten Sie:
Für die Bewilligung von Beratungshilfe ist ausschließlich das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der/die Antragsteller/in seinen/ihren Wohnsitz hat.
Sprechzeit mündliche Beratungshilfe:
donnerstags in der Zeit von 10:00 - 12:00 Uhr
Im Info-Point erhalten Sie eine Wartemarken und werden aufgerufen.
Bitte bringen Sie zur Beantragung alle erforderlichen Unterlagen (Einkommensnachweise, Belege über Ausgabeverpflichtungen, Unterlagen zum Sachverhalt, etc.) mit.