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Elektronischer Rechtsverkehr

ÄNDERUNGEN ZUM 01.01.2022 - SCHRIFTFORMWAHRENDE ÜBERMITTLUNG ERV



Zum 01.01.2022 treten Änderungen in den Regelungen zur elektronischen Kommunikation mit professionellen Einreichern in Kraft!
Beschreibt die Rechtslage ab dem 01.01.2022   Bildrechte: Nds. Justizministerium
Schriftformwahrende Übermittlung an das Gericht - Rechtslage ab 01.01.2022

Der elektronische Rechtsverkehr ist nicht über den allgemeinen E-Mailverkehr möglich. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann rechtswirksam elektronisch nur über die besonderen Postfächer beA, beN oder beBPO sowie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kommuniziert werden. Die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs ist nur dafür zertifizierten Nutzern erlaubt, in der Regel professionellen Anwendern (Behörden, Rechtsanwälte und Notare, etc.).

Eine rechtswirksame Übermittlung per einfacher E-Mail bleibt weiterhin unzulässig. Das bedeutet, dass sich für die meisten Bürger nichts ändert und auch künftig eine rechtlich wirksame Übertragung postalisch oder per Telefax möglich ist. Der E-Mail Kommunikationsweg und das Kontaktformular stehen ausschließlich für informelle Anfragen zur Verfügung.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals.


Schmuckgrafik (zum Artikel: Elektronischer Rechtsverkehr)   Bildrechte: MJ
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