Wichtige Hinweise
Rechtsberatung und Unabhängigkeit
Die Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind nicht befugt, die Bürger in Rechtssachen rechtlich zu beraten. Sofern Sie eine Rechtsberatung wünschen, müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden bzw. an Personen, denen die Erlaubnis zur Rechtsberatung erteilt worden ist.
Die Behördenleitung ist nicht berechtigt, Einfluss auf Entscheidungen der Richter und Rechtspfleger zu nehmen. Diese entscheiden in richterlicher bzw. sachlicher Unabhängigkeit und sind insoweit keinen Weisungen unterworfen.
Auskünfte
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die zuständigen Sachbearbeiter zu den einzelnen Verfahren telefonisch nur in Ausnahmefällen Auskunft geben können. Denn die entsprechende Akte befindet sich in der Regel nicht bei dem Sachbearbeiter, sondern in der Geschäftsstelle. Es ist deshalb ratsam, Anfragen zu den einzelnen Verfahren grundsätzlich schriftlich zu stellen. Dies gilt umso mehr, als in vielen Verfahren die Gegenseite bzw. die Staatsanwaltschaft oder andere Verfahrensbeteiligte von den Äußerungen eines Beteiligten gegenüber dem Gericht informiert werden muss.
Wichtiger Hinweis für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs!
Ab dem 01.01.2018 wird der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz eröffnet. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann dann rechtswirksam mit allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und den Gerichtsvollziehern elektronisch kommuniziert werden.
Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente können Sie mithin ab dem 01.01.2018 auch in elektronischer Form einreichen.
Eine Übermittlung per einfacher E-Mail (Transportprotokoll SMTP) ist im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs unzulässig. Das bedeutet, dass sich für die meisten Bürger nichts ändert und auch künftig der Postweg zu nutzen ist.
Für den elektronischen Rechtsverkehr ist allein die Übermittlung über das Transportprotokoll OSCI zugelassen, das mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bedient werden kann.
Die Gerichte sind allein über das in der Anwendung EGVP enthaltene Adressverzeichnis adressierbar. Rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber dem Gericht können nicht per einfacher E-Mail abgegeben werden.
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Amtsgerichts Helmstedt ist unter der Adresse govello-1273054796608-000216883 zu erreichen.
Das Amtsgericht Helmstedt ist auch über DE-Mail erreichbar: ag-helmstedt@egvp.de-mail.de
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://www.justizportal.niedersachsen.de/.
Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.
Verknüpfungen zu anderen Internetauftritten
Es wird ferner um Verständnis dafür gebeten, dass keine Haftung übernommen wird für die Aktualität und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen sowie den Inhalt der Internetseiten, zu denen eine Verknüpfung besteht.