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Ferienpraktikum für Studierende

Beim Amtsgericht Helmstedt werden in jedem Jahr Studentenpraktika in Form von Gruppenarbeitsgemeinschaften mit einer Dauer von vier Wochen oder einem Monat angeboten. Die Ableistung eines Gerichtspraktikums ist nach den jeweiligen Landesjustizprüfungsordnungen in den meisten Bundesländern Voraussetzung für die Zulassung zum Ersten Juristischen Staatsexamen. Es besteht aus einem zivilrechtlichen und aus einem strafrechtlichen Teil und vermittelt zudem erste Kenntnisse über das Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Ob Sie als Interessent nach der an Ihrem Studienort geltenden Prüfungsordnung die Voraussetzung für die Teilnahme erfüllen und damit die Teilnahmebescheinigung vom zuständigen Landesjustizprüfungsamt anerkannt wird, liegt in Ihrer Verantwortung.

Die Gruppenpraktika werden jeweils in den Semesterferien angeboten (Frühjahrs- und Herbstpraktikum).


Ihr Bewerbungsschreiben für einen Praktikumsplatz richten Sie bitte (ohne Lichtbild) unter Angabe der gewünschten Praktikumsdauer (4 Wochen oder 1 Monat), einer E-Mail-Adresse, Ihrer Telefonnummer und einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung an folgende Anschrift:

Amtsgericht Helmstedt
-Die Praktikumsbeauftragte-
Stobenstr. 5
38350 Helmstedt

oder per E-Mail an:
.


Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Corona-Pandemie trotz ggf. erteilter Zusagen zu kurzfristigen Änderungen oder Absagen kommen kann.


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an:

Praktikumsbeauftragte des Amtsgerichts Helmstedt
Frau Katharina Bierwisch
Stobenstr. 5
38350 Helmstedt
Tel: 05351 5445-184
E-Mail: aghe-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de

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