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Schülerpraktikum

Das zwei- oder dreiwöchige Schülerpraktikum im Amtsgericht Helmstedt ist eine Schulungsveranstaltung im Rahmen des Bildungsauftrags der Schule (§ 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes).

Im Rahmen des Schülerpraktikums lernen die Praktikanten sämtliche hier tätigen Berufsbilder kennen.
Darüber hinaus wird das Praktikum mit zwei verschiedenen Schwerpunkten angeboten:

Praktikum mit einem überwiegenden Einblick in die richterliche Tätigkeit
(Jura-Studium)

Praktikum mit einem überwiegenden Einblick in die nichtrichterliche Tätigkeit
(Rechtspflege-Studium, Justizfachwirtausbildung, Wachtmeisterausbildung)


Die verschiedenen Berufsbilder sind hier näher erläutert.


Eine Bewerbung mit Lebenslauf, den letzten beiden Schulzeugnissen (1. und 2. Halbjahr) sowie einer Schwerpunktsetzung nehmen wir innerhalb der nachstehenden Bewerbungsfristen postalisch oder per E-Mail (aghe-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de) entgegen:


Bewerbungsfristen:

  • für das I. Quartal bis zum 01.08. des Vorjahres;
  • für das II. Quartal bis zum 01.11. des Vorjahres;
  • für das III. Quartal bis zum 01.02. des Jahres sowie
  • für das IV. Quartal bis zum 01.05. des Jahres

Nach Ablauf der obigen Bewerbungsfrist wird eine eventuelle Zu- oder Absage mitgeteilt.

Es wird gebeten, von vorherigen Nachfragen Abstand zu nehmen.


Zu Beginn des Praktikums werden die Schülerinnen und Schüler nach dem Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet. Sodann erhalten sie einen Praktikumsplan. Dieser regelt ihre Aufgaben und die einzelnen Stationen während des Praktikums.

Während des Praktikums gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Das bedeutet unter anderem, dass die Praktikanten an 5 Arbeitstagen in der Woche (Montag bis Freitag) in der Zeit von etwa 9.00 bis 14.00 Uhr die Arbeit im Gericht kennen lernen. Für die Dauer des Praktikums unterliegen die Schülerinnen und Schüler zudem der gesetzlichen Unfallversicherung.

Da es sich bei dem Praktikum weder um ein Ausbildungs- noch um ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne von arbeitsrechtlichen Vorschriften handelt, wird keine Vergütung gewährt.

Während des Praktikums sind die Schülerinnen und Schüler einer Praktikumsbeauftragten unterstellt.
Sie ist Ansprechpartnerin für alle Fragen und hilft bei Problemen:

Praktikumsbeauftragte des Amtsgerichts Helmstedt
Frau Katharina Bierwisch
Stobenstr. 5
38350 Helmstedt
Tel: 05351 5445-184
E-Mail: aghe-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de


Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Corona-Pandemie trotz ggf. erteilter Zusagen zu kurzfristigen Änderungen oder Absagen kommen kann.

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