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Informationen zur Grundsteuerreform

Neue Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ab 2025


In den nächsten Wochen erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer Informationsschreiben von ihrem Finanzamt, die über die Reformierung der Grundsteuer informieren.

In Niedersachsen ist es ausdrücklich nicht vorgesehen, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Grundbuchauszug für Zwecke der Grundsteuer anfordern müssen. Alle grundstücksbezogenen Angaben sind aus dem dafür entwickelten Grundsteuer-Viewer ersichtlich, der einen kostenlosen Zugang zu den Grundstücksdaten, die für die Grundsteuerreform erforderlich sind, ermöglicht.

Grundbuchauszüge sind für das Ausfüllen der Steuererklärung für die Grundsteuerreform nicht erforderlich. Bürgerinnen und Bürgern steht die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung des zur Verfügung.

Vordruckmuster und Ausfüllanleitungen und aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Niedersachsen finden Sie auch auf der Seite grundsteuer.niedersachsen.de.

Ergänzend wird für Eigentumswohnungen darauf hingewiesen, dass Sie die Angabe zur Höhe Ihres Miteigentumsanteils (am gemeinschaftlichen Eigentum) im Kaufvertrag oder in der Hausgeldabrechnung finden. Auch hier ist ein Grundbuchauszug nicht erforderlich.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.05.2022

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