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Videoverhandlungen beim Amtsgericht Helmstedt

Das Amtsgericht Helmstedt verfügt über die technischen Voraussetzungen zur Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung gemäß § 128a ZPO.

Die Technik ermöglicht den Beteiligten eines Verfahrens, an der mündlichen Verhandlung von Zuhause oder aus dem Büro teilzunehmen. So können etwa Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, gerichtlich bestellte Sachverständige, aber auch die Parteien per Videokonferenz an der Verhandlung mitwirken.

Für alle Teilnehmer der Videokonferenz sind dabei die übrigen Verfahrensbeteiligten, einschließlich des Gerichts, zu jeder Zeit hör- und sichtbar; alles findet in Echtzeit statt.

Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Videokonferenz sind gering. Um teilnehmen zu können, benötigen die Teilnehmer einen Computer mit Internetzugang, eine Kamera, ein Lautsprecher, ein Mikrofon sowie eine gültige E-Mail-Adresse. Die für die Videoverhandlung erforderliche Software muss nicht erworben werden. Die Konferenzteilnehmer können, abhängig von ihrem Betriebssystem, entweder direkt über ihren Internetbrowser teilnehmen oder müssen eine kostenlose App herunterladen. Ein Zugang kann auch per Smartphone bzw. Tablet-PC erfolgen, dann stehen allerdings nicht alle technischen Möglichkeiten zur Verfügung.

Zur Durchführung der Videoverhandlung übermittelt das Gericht den Teilnehmern eine Einladung, den sog. Zugangslink. Durch Anklicken dieses Links gelangen sie in den Online-Konferenz-Raum, den das Gericht bereitstellt.

Die technische Umsetzung der Videokonferenz ist datenschutzrechtlich unbedenklich.

Weitere Informationen können Sie dem nebenstehenden Video entnehmen.

 

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