Abteilung für Nachlasssachen
Das Nachlassgericht ist u.a. tätig bei der urkundlichen Abwicklung von Erbfällen, soweit es um Testamente und Erbnachweise geht. Auch die Ausschlagung einer Erbschaft gehört in diesen Bereich. Ein werthaltiger Nachlass wird vom Gericht für unbekannte Erben gesichert. mehr